27.11.2004, 11:56
Zitat:Pech gehabt hies dann, Ausweiskontrolle, Digital Photos und lange lange warten und warten und warten.....Weitere Auskünfte dazu von der Polizei? Null! :middle
^^ wenn das wirklich so war, frage ich mich auf welcher rechtlichen grundlage das gemacht werden konnte. bin zwar kein jurist, könnte aber wetten daß das so nicht legal war. auf der strasse zu laufen ist doch kein "begründeter anfangsverdacht" für eine ausweiskontrolle, geschweige denn ein triftiger grund für eine erkennungsdienstliche aufnahme ?(
das sind bananen-staat-methoden.
würd jedem dem das passiert raten im zweifel einen spezialisierten anwalt zu nehmen und ggf. der verantwortlichen behörde die scheisse aus dem leib zu klagen.