07.12.2011, 22:13
In Anbetracht des Beschriebenen (Vergewaltigung etc.) also eindeutigen Straftatbeständen ist dieser genannte Schwarze Ordner zunächst mal ein "Hilfsmittel" zum Schutz vor solchen Straftaten für die DLs.
Wer in eindeutiger Absicht, und wohl nur dies interessiert ja die DLs, auf einem Straßenstrich fährt, fährt öffentlich, für jeden sichtbar. Für DLs, evtl. anwesende Fahndungsbehörden, Unbeteiligte, einfach für alle --> sichtbar.
Datenschutz diesbezüglich einzufordern wäre genauso, wie wenn mann für ein veröffentlichtes Telefonbuch Datenschutz einfordert.
Wenn er auf der "bedenkenlos"-Liste landet passiert ja nichts, außer dass er dort auf der Liste steht, was ja zuvor für jeden auf der Straße sichtbar war, als er öffentlich dort fuhr.
Übrigens: Firmenwagen bieten in keinem Falle irgendeine persönliche Sicherheit!
Gruß
marakesch
Wer in eindeutiger Absicht, und wohl nur dies interessiert ja die DLs, auf einem Straßenstrich fährt, fährt öffentlich, für jeden sichtbar. Für DLs, evtl. anwesende Fahndungsbehörden, Unbeteiligte, einfach für alle --> sichtbar.
(07.12.2011, 20:54)stefansaarpfalz schrieb: ...Wenn dies so ist, dann sollte man schon einmal den Datenschutz der Daten hinterfragen. ...
Datenschutz diesbezüglich einzufordern wäre genauso, wie wenn mann für ein veröffentlichtes Telefonbuch Datenschutz einfordert.
(07.12.2011, 20:54)stefansaarpfalz schrieb: .....Da ich einen Firmenwagen habe, ist es mir ja egal, aber wenn ein unbescholtener "Gutmensch" da herumfährt, und dann auf der "bedenkenlos"-Liste landet, ist es eine Sauerei. ....
Wenn er auf der "bedenkenlos"-Liste landet passiert ja nichts, außer dass er dort auf der Liste steht, was ja zuvor für jeden auf der Straße sichtbar war, als er öffentlich dort fuhr.

Übrigens: Firmenwagen bieten in keinem Falle irgendeine persönliche Sicherheit!
Gruß
marakesch
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