Also, ich helfe mal aus. In der Pharmaindustrie sind patentfähig
1) die Substanz
2) das Herstellung
3) die Zusammensatzung (Formulierung)
1 und 2 werden gleichzeitig beantragt. 3 kann später patentiert werden. Das erklärt auch, warum Generika und Original nicht, wie von Kassen oft behauptet, unbedingt gleich gut verträglich sind, da nämlich die Formulierung bei Patentauslauf der Substanz oft noch geschütz ist.
=> Es gibt also kein Patent für ein Medikament auf eine Indikation,
sondern nur auf die Punkte 1-3.
Jede patentierte Substanz muss dann seine Wirksamkeit / Sicherheit in einer Indikation in klinischen Studien nachweisen. In der Regel wird erste eine Indikation zugelassen, weitere folgen dann. Die Zulassungsbehörden erlauben dann den Einsatz dieser Substanz in definierter Dosierung bei definierten Patienten.
=> eine Medikament wird für eine Indikation Zugelassen ohne Auswirkung auf das Patent (Ausnahme Kinderzulassungen)
Für Viagra läuft das Patent für Sildenafil in der erektilen Dysfunktion, in den Dosierung 25, 50 , 100mg aus, d.h. jeder kann diese dann nachmachen. Da die Formulierung aber entscheidend für die Wirksamkeit ist, muss jeder Hersteller nachweisen, dass seine Pille pharmakologisch etwa die gleichen Eigenschaften hat (hat nix mit Verträglichkeit zu tun) wie das Original.
Würde Pfizer eine Zulassung für Hautkrebs anstreben, würden die Generikahersteller sich die Händ reiben, da sie diese Indikation dann auch in ihre Zulassung aufnehmen könnten. Hätte also für Pfizer keinen Vorteil und man würde nur viel Geld ausgeben und keinen finanziellen Nutzen mehr haben. Aus diesem Grund werden Pharmaka ab einer bestimmten Laufzeit nicht mehr weiterentwickelt.
Ich hoffe, geholfen zu haben
Gruß
Caipi
1) die Substanz
2) das Herstellung
3) die Zusammensatzung (Formulierung)
1 und 2 werden gleichzeitig beantragt. 3 kann später patentiert werden. Das erklärt auch, warum Generika und Original nicht, wie von Kassen oft behauptet, unbedingt gleich gut verträglich sind, da nämlich die Formulierung bei Patentauslauf der Substanz oft noch geschütz ist.
=> Es gibt also kein Patent für ein Medikament auf eine Indikation,
sondern nur auf die Punkte 1-3.
Jede patentierte Substanz muss dann seine Wirksamkeit / Sicherheit in einer Indikation in klinischen Studien nachweisen. In der Regel wird erste eine Indikation zugelassen, weitere folgen dann. Die Zulassungsbehörden erlauben dann den Einsatz dieser Substanz in definierter Dosierung bei definierten Patienten.
=> eine Medikament wird für eine Indikation Zugelassen ohne Auswirkung auf das Patent (Ausnahme Kinderzulassungen)
Für Viagra läuft das Patent für Sildenafil in der erektilen Dysfunktion, in den Dosierung 25, 50 , 100mg aus, d.h. jeder kann diese dann nachmachen. Da die Formulierung aber entscheidend für die Wirksamkeit ist, muss jeder Hersteller nachweisen, dass seine Pille pharmakologisch etwa die gleichen Eigenschaften hat (hat nix mit Verträglichkeit zu tun) wie das Original.
Würde Pfizer eine Zulassung für Hautkrebs anstreben, würden die Generikahersteller sich die Händ reiben, da sie diese Indikation dann auch in ihre Zulassung aufnehmen könnten. Hätte also für Pfizer keinen Vorteil und man würde nur viel Geld ausgeben und keinen finanziellen Nutzen mehr haben. Aus diesem Grund werden Pharmaka ab einer bestimmten Laufzeit nicht mehr weiterentwickelt.
Ich hoffe, geholfen zu haben

Gruß
Caipi