Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar?
#6
Der Fahrer ist aber schon dreist. ich hätte die Strafe aktzeptiert und gut ist. Der Anwalt schreibt ja auch ein Scheiss:

Zitat:Nun hätte das Ganze nicht den Weg in die Öffentlichkeit gefunden, wenn der „Rotlichsünder“ das einmonatige Fahrverbot und die 200 Euro Geldbuße akzeptiert hätte.


Doch der Mann beauftragte einen Laatzener Rechtsanwalt und legte Einspruch ein. Dessen Begründung sollte zumindest in die hannoversche Rechtsgeschichte eingehen. Sein Mandant sei einer „Sogwirkung“ unterlegen, lautete die einfallsreiche Ausführung des erfahrenen Anwalts. Diese Äußerung bezieht sich selbstverständlich nur auf den fließenden Straßenverkehr.

Der Autofahrer habe auf der Geradeausspur gestanden. Als die Rechtsabbieger-Spur Grün bekommen habe, sei er vom Verkehrsfluss mitgesogen worden, so dass keine gesteigerte „Vorwerfbarkeit“ (nicht zu verwechseln mit „Verführbarkeit“) vorliege.

Grüße Quax Winke Winke
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Es bedanken sich: NickR,grifi


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RE: Kommt vor Gericht: Fellatio am Steuer strafbar? - von Quax der Bruchpilot - 18.09.2016, 20:42