FO AO AVO - Berichterstattung
Hi
Bzgl. des Verbots der Berichterstattung über FO.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...7861543366 schrieb:§1
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.
Ausüben tut die Prostitution die Hure, nicht der Freier. Ihn betrifft dieses Gesetz also gar nicht. Geht ihr zum Arzt praktiziert ihr ja auch nicht Medizin.
Und auf Forenbetreiber dehnt sich dies schon zwei mal nicht aus, euch betrifft dieses Gesetz also nicht.
Bin zwar kein Jurist, aber ich vermute dennoch Recht zu haben Wink

Gruss
https://www.lustscout.to/forum/showthrea...tid=158323

lw
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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