Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern
Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)


§ 4 Schliessung von Einichtungen

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:

Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen; untersagt ist auch jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes,

§ 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes lautet:

3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
1.eine Prostitutionsstätte betreibt,
2.ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
3.eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
4.eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser...pril-2020/

Ergo: Club verboten, Ficken zuhause erlaubt egal wen.
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Es bedanken sich: sarut,Investor,Jan_Meyer,Chris33,Andyy,Erlenking


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RE: Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern - von mygirl - 26.04.2020, 22:41