Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern
Hessen

Bordelle und Ähnliches bleiben zunächst bis zum 05.07. zu.

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung schrieb:Gültig bis: 05.07.2020

§ 2
Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb


(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr untersagt:
1. ...
2. Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), Bordelle, Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und ähnliche Einrichtungen,

...

§ 6
Dienstleistungen


(1) Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt erfolgen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes, sind einzuhalten.

(2) Personen, die in Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen, insbesondere in Frisörbetrieben im Sinne der Nr. 38 des Anhang A der Handwerksordnung und in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, müssen für die gesamte Dauer eines Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung nach § 1 Abs. 6 Satz 2 tragen. Das Betreten des Publikumsbereichs von Betrieben und Einrichtungen nach Satz 1 durch Kundinnen und Kunden ist nur gestattet, wenn für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung nach § 1 Abs. 6 Satz 2 getragen wird. Den Kundinnen und Kunden ist die Abnahme der Mund-Nasen-Bedeckung gestattet, soweit und solange die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. § 1 Abs. 6 Satz 3 gilt entsprechend.

Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bsh...chrVHEV3P2

Anders als in einigen anderen Bundesländern, gibt es in Hessen kein direktes Verbot von Prostitution und sexuellen Dienstleistungen als solche.

Eine offizielle Anleitung wie man in Sinnes des §6 Abs. (1) bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen, die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beachten sollte, gibt es nicht.
Ich spekuliere:
Lediglich die meiste Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wie es §6 Abs. (2) vorschreibt, wird vermutlich nicht ausreichen.
Vielleicht sollte man sich daran orientieren:
https://berufsverband-sexarbeit.de/index...ckerungen/
In der zugehörigen Pressemitteilung steht, dass bei der Ausarbeitung des Hygienekonzepts verschiedene Gesundheitsämter zumindest beteiligt waren und Konkreteres konnte ich nicht finden.

Gruß,
random
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RE: Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern - von random - 04.06.2020, 15:48