Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern
Laut Ladies.de ist das die Aufassung der bayrischen Staatsregierung: 

„gemäß § 11 Abs. 5 der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) sind Bordellbetriebe geschlossen. Prostitutionshandlungen allgemein fallen nicht unter § 11 Satz Abs. 5 der 6. BayIfSMV, da dieser nur die Schließung von Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen regelt. Prostitutionshandlungen sind vielmehr als Dienstleistung mit Kundenverkehr anzusehen und unterfallen damit den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 der 6. BayIfSMV. Folglich sind Prostitutionshandlungen mit einem Freier ohne Einhaltung des Mindestabstands nach der 6. BayIfSMV nicht untersagt.

https://www.ladies.de/meldungen/ladiesde...as-9809983
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Es bedanken sich: Bronto8,Einlocher,Thor,Jan_Meyer


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RE: Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern - von azjkl_55 - 24.06.2020, 10:45