Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern
#43
Berlin hat Dienstag entschieden:
Zitat:(4) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
[...]
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 24. Oktober 2020 außer Kraft.
Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
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Es bedanken sich: disillusioned,Ben33,Tenderly Trust,schneekönig,tuebingen2000


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RE: Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern - von Benis - 27.06.2020, 15:24