29.06.2020, 00:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2020, 00:02 von disillusioned.)
Verordnung für's Saarland von diesem Wochenende: https://corona.saarland.de/DE/service/ma...06-26.html
Weiterhin gilt:
"Diese Verordnung tritt (..) am 12. Juli 2020 außer Kraft.“
Allerdings gibt es nun einen Stufenplan für Großveranstaltungen, Gesichtsmasken in Restaurants sind nur noch für Personal Pflicht, Stehplätze wieder erlaubt und Shisha Bars öffnen ab Montag ebenfalls wieder. All zu lange lässt sich damit ein vollständiges Prostitutionsverbot nicht mehr aufrecht erhalten denke (hoffe) ich.
Weiterhin gilt:
Zitat:(1) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes.
(2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, und Swingerclubs.
"Diese Verordnung tritt (..) am 12. Juli 2020 außer Kraft.“
Allerdings gibt es nun einen Stufenplan für Großveranstaltungen, Gesichtsmasken in Restaurants sind nur noch für Personal Pflicht, Stehplätze wieder erlaubt und Shisha Bars öffnen ab Montag ebenfalls wieder. All zu lange lässt sich damit ein vollständiges Prostitutionsverbot nicht mehr aufrecht erhalten denke (hoffe) ich.