Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern
Bremen lockert die Verordnung. Geschlossen sind nur noch Prostitutionsstätten.

Neue Fassung:

"§ 4 Schließung von Einrichtungen

Folgende Einrichtungen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden:

2. Prostitutionsstätten nach § 2 Absatz 4 des Prostituiertenschutzgesetzes, Prostitutionsfahrzeuge nach § 2 Absatz 5 des Prostituiertenschutzgesetzes, Swingerclubs,"

Es müssen aber Hygienemaßnahmen nach § 6 getroffen werden. Verodnung gilt seit 02.07. und gilt bis 17.07.

https://www.transparenz.bremen.de/vorsch....151417.de

Die alte Fassung Verbot noch jede Prostitution:

"Prostitutionsstätten einschließlich der Prostitution in Privatwohnungen und  Fahrzeugen, Bordelle, bordellartige Betriebe, Swinger-Clubs."
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RE: Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern - von azjkl_55 - 04.07.2020, 21:44