17.07.2020, 11:22
(17.07.2020, 10:55)azjkl_55 schrieb: Stuttgart macht auf MV und verbietet Prostitution seit heute ganz, allerdings ohne Bußgeld. Hört sich schwer nach ner PR Geschichte an.
https://www.stuttgart.de/item/show/27327...t=homepage
1. Das Anbahnen, Anbieten und Ausüben sexueller Dienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzge-setz -ProstSchG)sind verboten.
2. Die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 ProstSchG ist verboten.
3. Für jede Zuwiderhandlung gegenZiff. 1 oder 2 dieser Allgemeinverfügung wird die Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 350 Euro angedroht.