17.07.2020, 12:06
RHEINLAND PFALZ
Verwaltungsgericht Mainz lehnt den Antrag eines Betreibers eines Salons für erotische Massagen auf Wiedereröffnung ab.
Begründung: Einhaltung von Hygienemaßnahmen «schwer zu überwachen» , das besondere Diskretionsbedürfnis bzgl der Kontaktdatenerfassung ist dabei ein besonderes Problem
http://lokalo.de/artikel/200443/rotlicht...leiben-zu/
Verwaltungsgericht Mainz lehnt den Antrag eines Betreibers eines Salons für erotische Massagen auf Wiedereröffnung ab.
Begründung: Einhaltung von Hygienemaßnahmen «schwer zu überwachen» , das besondere Diskretionsbedürfnis bzgl der Kontaktdatenerfassung ist dabei ein besonderes Problem
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