Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern
#65
Diese Interpretation lässt sich aber aus dem Text der Verordnung so nicht ableiten, da er sich an der Legaldefinition des Begriffs „Prostitutionstätte“ orientiert.
Bietet eine DL ihren Service bei sich zuhause (allein genutzte Wohnung) an, so wird diese Örtlichkeit wohl nach gängiger Rechtsprechung alleine dadurch noch nicht zu einer Prostitutionsstätte im Sinne des ProstSchG.

Vermietung von regulären Hotelzimmern ( kein gewerbsmäßiges Bordell/LH ) oder „Ferienwohnungen“ an DLs stellt dabei aber wohl noch eine Grauzone dar, da dies als gewerbsmäßige Zurverfügungstellung von Örtlichkeiten zur Erbringung sexueller Dienstleistungen interpretiert werden könnte.
Da warte ich noch auf einen Musterprozess. Aber nicht gegen die Frauen, die sich schwer zur Wehr setzten können, sondern gegen eine der großen Hotelketten...
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Es bedanken sich: Homer J,azjkl_55,Bronto8


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RE: Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern - von Stevie169 - 28.07.2020, 17:47