Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern
Die entscheidenen Passagen stehen im obigen Link im letzten Drittel, gut versteckt unter der zweiten Überschrift, Zitat:

(Änderungen zum 12. Oktober 2020)
"Das generelle Betriebsverbot für Prostitutionsstätten wird aufgehoben. Die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetzes ist wieder erlaubt, sofern die Räumlichkeit in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, von nicht mehr als zwei Personen genutzt wird.

In Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes gilt die Maskenpflicht nach § 3 der Corona-Verordnung.

Es gelten die allgemeinen Infektionsschutzvorgaben nach § 14 der Corona-Verordnung. Dazu zählen die Hygieneanforderungen nach § 4 der Corona-Verordnung, ein Hygienekonzept nach § 5 der Corona-Verordnung und die Erfassung der Kontaktdaten des Kunden oder der Kundin nach § 6 der Corona-Verordnung."
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Es bedanken sich: azjkl_55,Homer J,arno_nym,Powerficker1


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RE: Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern - von eagle124 - 09.10.2020, 22:41