Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern
Ein Artikel der Stuttgarter Zeitung von heute:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...21727.html

Zitate daraus (bevor der wieder hinter einer Paywall verschwindet):
"Die grün-schwarze Landesregierung war gezwungen, die Entscheidung des Gerichts umzusetzen und hat dafür nun die Coronaverordnung zum vierten Mal geändert. Sie sollte am Sonntag veröffentlicht werden, damit sie am Montag in Kraft treten kann. Die wichtigsten Punkte daraus: 1:1-Prostitution ist erlaubt. Das heißt kein Gruppensex, sondern eine Prostituierte und ein Freier dürfen in einem Raum Sex haben. Ferner ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht und der Kunde muss seine Daten wie beispielsweise bei einem Friseur hinterlassen."

...
"Stuttgart war laut Sprecher Sven Matis vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs überrascht. Noch vor zwei Wochen habe das Gericht die Linie des Landes bestätigt. „Daraufhin hat das Amt für öffentliche Ordnung die in Stuttgart gültige Allgemeinverfügung zum Verbot der Prostitution verlängert bis Ende November“, betonte Matis. Das hohe Gut der Berufsfreiheit sei wichtig, zugleich sei der Infektionsschutz für die Stadt in diesen Tagen zentral. „Sobald uns die Gründe für den Beschluss vorliegen, werden wir diese genau analysieren und uns dann mit dem Land über die weiteren Schritte verständigen.“
Zitat Ende

Es könnte also durchaus sein, dass sich die Stadt Stuttgart heute eine vom Land BW abweichende Regelung einfallen lässt
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Es bedanken sich: azjkl_55,Jerry


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RE: Sars-CoV-2 bedingte Schliesszeiten von Clubs/Bordellen nach Ländern - von eagle124 - 11.10.2020, 10:55