30.10.2020, 19:54
https://www.hessen.de/sites/default/file..._02.11.pdf
Auf Seite 5 sind Bordelle u.ä. in der neuen hessischen Corona-VO weiterhin alleine aufgeführt, darunter bis zum 30.11. befristet Kinos, Schwimmbäder, etc.
D.h. es ist weiterhin keine Öffnungsperspektive gegeben.
Auf Seite 5 sind Bordelle u.ä. in der neuen hessischen Corona-VO weiterhin alleine aufgeführt, darunter bis zum 30.11. befristet Kinos, Schwimmbäder, etc.
D.h. es ist weiterhin keine Öffnungsperspektive gegeben.