02.11.2020, 21:42
(02.11.2020, 16:02)Wonno schrieb: Also z. B. Terminwohnungen bleiben erlaubt, wie ich das sehe.
Terminwohnungen fallen unter "und ähnliche Einrichtungen". Terminwohnungen sind Prostitutionsstätten und diese sind für den Publikumsverkehr verboten (https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/...-was-nicht). Seit März sind nur Haus- und Hotelbesuche erlaubt. Und das auch nur wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung. Hessen fällt somit weiterhin flach.