(04.05.2021, 21:32)sarut schrieb: Heute beschlossen
Bayern will ab 10.Mai bei einer Inzidenz von unter 100 alle noch geschlossenen Betriebe mit körpernaher Dienstleistung unter Auflagen öffnen, dh auch Bordelle.
Es scheint langsam wieder loszugehen
Ich muss wohl zurückrudern mit meinem Beitrag.
In Bayern laufen Prostitutionsstätten nicht unter körpernahe Dienstleistungen wie in vielen andern Bundesländern, sondern unter Freizeiteinrichtungen, dh sie sind gleich gestellt mit zB Spielhallen. Und hierfür gilt die Öffnungsperspektive 10.5 leider nicht.