22.06.2021, 12:51
Saarland.
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/po...d_102.html
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/po...d_102.html
Zitat:Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen innerhalb und außerhalb von Prostitutionsstätten ist unter Beachtung der Auflagen zur Hygiene mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am Freitag wieder zulässig. Ausgenommen sind Veranstaltungen, diese bleiben weiterhin untersagt. Die Kunden müssen einen negativen Testnachweis mit sich führen, außerdem gilt eine Maskenpflicht für Kunden.
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