Manche Typen sind doch....(un)schönes Erlebnis ohne lnähere Ortsbezeichnung
@Pete: Wie bist Du denn drauf? Die Girls müssen vor solchen Assos geschützt werden, das ist zumindest mal Körperverletzung, und zwar vorsätzliche.

Stuart, Unglücklich
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#22
Eigentlich gut,

klar sind manche etwas derb, aber wir sind doch im Grund zum vögeln
dort. und dies sollte unser Thema sein.

Die machen sich nach schlechtem Service auch keinen Kopf.
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Pete6 schrieb:Eigentlich gut,

klar sind manche etwas derb, aber wir sind doch im Grund zum vögeln
dort. und dies sollte unser Thema sein.

Die machen sich nach schlechtem Service auch keinen Kopf.

entschuldige mal, bei schlechtem Service ist das einzig beschädigte deine Brieftasche, aber ne vergewaltigung und erzwungenes AO erfüllen beides den Tatbestand der Koerperverletzung und das fehlende Geld den Tatbestandes des Betrugs, das letztere kann man bei sehr schlechtem service rein theoretisch auch versuchen, aber abmachung ohne zeugen wird schwer, aber der rest it der hammer
und deine äusserung der oberhammer, aber gut das du so ehrlich bis, auf meiner ignor liste ist vieeel platz
der irru Böse
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#24
Nichts für ungut, es muß auch Weltverbesserer und Rechtsgeleerte geben.


Pete
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Aaaaaaaaaaaaaaaalso Pete6 das Menschen unterschiedlicher Meinungen sind, ist gut und schön und auch das Forum lebt vom austausch verschiedener Meinungen aber eine Straftat zu verharmlosen ist ne verdammt harte sache.
Ich weiß ja nicht wie Du Dich fühlen würdest, wenn Dir auf so oder ähnlich grausame weise Seelisch und auch Körperlich Weh getan würde?!?!?!?!?!?!

Das ist ohne Worte, überdenke bitte doch nochmal Dein Geschriebenes, kannst Du das wirklich so meinen?
Ich glaube nicht, oder?
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saarjoshua schrieb:Hallo, dann kommt ja auch noch Diebstahl hinzu...

folgende Tatbestande wurden hier meiner Meinung gem. StGB erfüllt:
1. Vergewaltigung
2. sexuelle Nötigung
3. Unterschlagung/Diebstahl
4. schwere Körperverletzung (bei einer HIV-Infektion)

Das Problem ist die Beweislage. Schlussendlich wird dann Aussage gegen Aussage stehen, mit Ausnahme der Zechprellerei/Unterschlagung (wobei in der Gerichtspraxis die Vorsätzlichkeit schwer zu beweisen ist, wenn nicht bereits zuvor mehrmals begangen worden ist. Er könnte ja seine Geldbörse zuhause vergessen haben). Die Anzeige kann jedoch vom Clubbesitzer gemacht werden und nicht vom Girl (in diesem Fall), da das Girl den Erwerbsausfall von der Clubleitung ersetzt erhalten hat.

Das Gleiche gilt auch bei Vergewaltigung (§ 177 Abs 2.1ff StGB). Wenn nicht eindeutige Vergewaltigungsspuren vorhanden sind, wird dieser Anklagepunkt fallen gelassen. Das Gericht wird dem Freier nicht eindeutig nachweisen können, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat, da der Freier für die Befriedigung seiner Triebe einen sog. Club aufgesucht hat und die Dame das Risiko bewusst eingegangen ist im Wissen, dass es zu sexuellen Handlungen kommen wird. Es mag für viele Leute hart und sogar unfair klingen, aber leider kommen solche "Individuen" ungeschorren davon. Nur allzu oft sind Frauen aus dem Milieu gegenüber den Gesetzen benachteiligt.

Wenn bei diesem Fall eine Infektion mit dem HI-Virus stattgefunden hat, kann unabhängig der anderen Anklagepunkte ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung (§ 226 Abs 1.1 resp. Abs 1.3 StGB) eingeleitet werden.

Fazit: die Anklagepunkte 1 und 2 werden mangelder Beweislast fallen gelassen. Auf Punkt 3 (§ 242 Abs 1) wird, falls der Clubbetreiber keine Anzeige einreichT, erst gar nicht eingetreten (§ 248 StGB). Punkt 4 kommt erst zum Zuge, falls eine Infektion stattgefunden hat, was wir jedoch nicht hoffen. Das Strafmass für schwere Körperverletzung liegt bei min. 1 Jahr bis max. 10 Jahre Haft.

Der Freier resp. sein Anwalt wird bei einer Anhörung vor Gericht auf folgende lat. Spruch verweisen: in dupio pro reo.

Antonio (der es hasst, wenn Typen wie dieser Kerl ungeschoren davon kommen.)
Mit Käse fängt man Mäuse. Mit Mäusen fängt man Thaigirls...
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nur mal ne kurze korrektur.
ich will jetzt nicht klugscheissen, aber es soll ja keiner dumm sterben Wink

es ist kein diebstahl/unterschlagung. da...
Diebstahl schrieb:Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

sondern betrug.
Betrug schrieb:Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

die inanspruchnahme einer dienstleistung mit der absicht diese später nicht zu bezahlen stellt einen betrug (vorspiegelung falscher tatsachen) dar.

ein ähnlicher fall ist gegeben, wenn man nach dem tanken nicht bezahlt. auch hierbei handelt es sich nicht um diebstahl sondern betrug.

nichtsdestotrotz sind die strafhöhen dieselben Wink
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#28
LoVeR schrieb:nur mal ne kurze korrektur.
ich will jetzt nicht klugscheissen, aber es soll ja keiner dumm sterben Wink
es ist kein diebstahl/unterschlagung. da...
sondern betrug.
die inanspruchnahme einer dienstleistung mit der absicht diese später nicht zu bezahlen stellt einen betrug (vorspiegelung falscher tatsachen) dar. ein ähnlicher fall ist gegeben, wenn man nach dem tanken nicht bezahlt. auch hierbei handelt es sich nicht um diebstahl sondern betrug.
Wink

Nur so ein paar blöde Gedankenspiele:

Nee, nee Herr Vorsitzender,

icke nix haben Vorsatz,

icke wollte doch dat Mädel bezahlen.

Hatte nur blöderweise Knete vergessen,
halt zuviel Blut im Schwanz und zuwenig im Hirn.

Gruss
Hedo
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Zitat:Punkt 4 kommt erst zum Zuge, falls eine Infektion stattgefunden hat, was wir jedoch nicht hoffen.

und jetzt dürft ihr wieder über die Bayern schimpfen, aber da wäre es auch ohne Infektion bereits eine Straftat (gew. Geschlechtsverkehr ohne Schutz per Gesetz verboten)

zur Sache:
vielleicht war es nur eine sehr paralell angelegte Geschichte, aber in einem uns sehr bekannten Frankfurter Club war ich zumindest Ohrenzeuge, nachdem es am Eingang einen ungewöhnlichen Auflauf grüner Sittenwächter gegeben hat.
Die uns bekannten CDLs erzählten dann von einem sehr brutalen Freier, der beim poppen den Gummi abgerissen und sich so seinen AO Traum erfüllt hat. Das Ganze wurde mit der GL zur Anzeige gebracht.

aber auch ich selbst hatte mal so ein frustriertes Mädel in "Pflege".
ein wirklich zierliches Ding (was ja für viele einen Reiz ausstrahlt, aber für manche scheinbar auch den falschen) und eigentlich kann ich hier nur ihren Schlußsatz als Zitat stehen lassen: "...ficken wie die Tiere"
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#30
Titus schrieb:und jetzt dürft ihr wieder über die Bayern schimpfen, aber da wäre es auch ohne Infektion bereits eine Straftat (gew. Geschlechtsverkehr ohne Schutz per Gesetz verboten)
Nö, Titus, selbst in Bayern ist der Verstoss gegen § 6 der Hygieneverordnung keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Augen Roll

Gruß, E.R.
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Also, egal welchen Namen man der Geschichte nun geben mag.
Wenn ein Kerl GEGEN DEN WILLEN eines Mädels den Gummi abzieht und sie AO fickt, dann ist das Vergewaltigung.


"Manche Leute kaufen sich von dem Geld, das sie nicht haben, Sachen,die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen."
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tylerdurden71 schrieb:Wenn ein Kerl GEGEN DEN WILLEN eines Mädels den Gummi abzieht und sie AO fickt, dann ist das Vergewaltigung.

Ja, da geb ich Dir recht. Aber wie will das Mädel das beweisen? Der Kunde wird (wenn er Grips in der Birne hat) vor Gericht sagen, dass er ihr mehr Kohle geboten habe für AO und sie einwilligte. Nun steht Aussage gegen Aussage. In dupio pro reo.

Ich will ganz bestimmt nicht Kerle wie dieser in Schutz nehmen. Solche Typen gehören meiner Meinugn nach eingesperrt. Die Praxis zeigt aber, dass in den meisten Fällen solche Typen ungeschoren davon kommen.
Mit Käse fängt man Mäuse. Mit Mäusen fängt man Thaigirls...
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antonio_swiss schrieb:folgende Tatbestande wurden hier meiner Meinung gem. StGB erfüllt:
1. Vergewaltigung
2. sexuelle Nötigung
3. Unterschlagung/Diebstahl
4. schwere Körperverletzung (bei einer HIV-Infektion)

1. § 177 STGB

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.


Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

Somit hat sich Punkt 2 von dir erledigt
-----------------------------------------------------------------------

3. Betrug, wie die vorredner es gesagt haben.

(Der Versuch ist strafbar.)
-----------------------------------------------------------------------

Solange man nicht weiß ob er es hatte od. nicht bleibt es beim § 223
Körperverletzung; jedoch könnte man auch den 224 wie auch den 226 anwenden bei HIV, jedoch denke ich das der 177 nur festgelegt werden würde.
Hesse zu sein, ist das Höchste was man als Mensch erreichen kann!!
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#34
Pete6 schrieb:...klar sind manche etwas derb, aber wir sind doch im Grund zum vögeln dort...
...Nichts für ungut, es muß auch Weltverbesserer geben.
Pete

Hi Pete6,

1) wenn dir einer in deinen Arsch fickt und ihn dir aufreißt, obwohl du das
nicht willst - dann beschwer dich nicht und halt deinen Mund!

Denn erstens ist es ja nur "etwas" derb und zweitens sollte dir doch deine
eigene Maxime "klar" sein, nach der beim Vögeln immer auch mal ne kleine
nette Vergewaltigung rauskommen kann. Und vergess bitte nicht: "im
Grund" will er dir nur gutes tun; ein bißchen vögeln halt.
(Mit Verlaub: Gibt es für dich überhaupt einen Unterschied zwischen
diesen beiden Dingen?)

2) wenn sich hier einige Kollegen über einen brutalen Typen aufregen,
dann denkst du, sie wollten die ganze Welt verbessern. Da kommt mir
doch ein Verdacht: bist du etwa Analphabet?

3) "Nichts für ungut" meinst du. Da geb ich dir recht! Deshalb in diesem
Fall auch nichts für dich.

Alles für gut, Elmar
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#35
Tja, es gibt den Tisch der Ficker und den Tisch der Tänzer.

Jeder wie er mag.
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#36
Pete6 schrieb:...Jeder wie er mag.

Solange du es nur mit dir selber treibst, bitteschön.

Aber kaum kommt ein(e) Zweite® hinzu, dann täuscht du dich schwer
und kannst dir deinen Spruch sonstwo hinschieben. Denn was einer so
mag - das ist für die anderen Beteiligten nicht ganz unerheblich und steht
deshalb durchaus zur Debatte.
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#37
so unterschiedlisch sind die Menschen- frohes Vögeln P:
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