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Wieder mal was zum leidigen Thema Corona. Ganz sicher, wenn auch auch ohne Details dazu, hinsichtlich unserer P6-Themas und der Clubs hier nicht off topic.
Vor einer Stunde verkündet, Gültig in Hessen ab Donnerstag:

https://www.hessenschau.de/politik/coron...n-102.html

„Wer in Hessen ins Restaurant will, zu einer Messe oder ins Konzert, muss diese 3G-Regel erfüllen. Das wird in Hessen etwas strenger. Als getestet im Sinne der Regel gelten fortan ausschließlich diejenigen, die sich dem verlässlicheren und teureren PCR-Test unterzogen haben.“

Mal abwarten, ob bzw. wie sich das auf den Clubbetrieb und die Besetzung dort auswirkt.
(Ich selber hätte ja absolut nichts, auch gegen 2G, einzuwenden … wenn nicht gerade meine derzeitige Liebling-CDL erst in dieser Woche ihren zweite Impftermine hätte … )
(08.11.2021, 17:08)neveroddoreven schrieb: [ -> ]Wieder mal was zum leidigen Thema Corona. Ganz sicher, wenn auch auch ohne Details dazu, hinsichtlich unserer P6-Themas und der Clubs hier nicht off topic.
Vor einer Stunde verkündet, Gültig in Hessen ab Donnerstag:

https://www.hessenschau.de/politik/coron...n-102.html

„Wer in Hessen ins Restaurant will, zu einer Messe oder ins Konzert, muss diese 3G-Regel erfüllen. Das wird in Hessen etwas strenger. Als getestet im Sinne der Regel gelten fortan ausschließlich diejenigen, die sich dem verlässlicheren und teureren PCR-Test unterzogen haben.“

Mal abwarten, ob bzw. wie sich das auf den Clubbetrieb und die Besetzung dort auswirkt.
(Ich selber hätte ja absolut nichts, auch gegen 2G, einzuwenden … wenn nicht gerade meine derzeitige Liebling-CDL erst in dieser Woche ihren zweite Impftermine hätte … )

Weiter unten im Bericht wird unsere Lieblingslokalität erwähnt:

„Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei vielen 3G-Veranstaltungen oder Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Konkret betrifft dies die Innenbereiche von Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten.“
Kuriose Meldung
Leistung im Bordell "mangelhaft": Gast möchte Geld zurück - Polizei wird "tiefes Eindringen in Materie" erspart

https://www.infranken.de/lk/coburg/cobur...-WKS1GHL54
In Hessen gilt ab nächster Woche 2G+ für Prostitutionsstätten etc.: https://www.hessenschau.de/panorama/coro...n-102.html
(19.11.2021, 18:37)Homer J schrieb: [ -> ]In Hessen gilt ab nächster Woche 2G+ für Prostitutionsstätten etc.: https://www.hessenschau.de/panorama/coro...n-102.html

Laut dem Link gilt 2G+ in den Hessischen Clubs ab Donnerstag dieser Woche ( 25.11.) Im Line-Up-Thread des Sharks wird erwähnt, das dies dort schon ab Anfang dieser Woche gilt. Weis jemand genaueres was jetzt stimmt?
Lt. der Homepage der Landesregierung gelten die Regeln „spätestens ab 25.11.“
https://hessen.de/Presse/Hessische-Lande...-Kabinetts

Wahrscheinlich wollen sich einige Clubs einfach absichern, falls das IfSG schon früher in Kraft tritt.
Strengere Regeln darf jeder Betreiber natürlich selber definieren. Anruf hilft. Und damit zurück zum Thema.
Für alle, die auch mal gerne in AT unserem Hobby nachgehen (oder nur in den Skiurlaub wollen):


Zitat:Hinweis: Mit 06. Dezember 2021 verringert sich die Gültigkeit der Impfnachweise auf 270 Tage. Ab 03. Jänner 2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Janssen Impfung nicht mehr gültig.

Janssen = Johnson&Johnson

Quelle: https://gruenerpass.gv.at/geimpft/
https://www.hessen.de/sites/hessen.hesse...final3.pdf

Unter Prostitutionsstätten: "2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung. Masken und Abstand entfallen."

Schön. Endlich wieder ohne Maske in den Stammpuff und gleichzeitig näher als 1,5m an die CDL herrantreten dürfen. Bin ja so froh. Jetzt muss nur noch offen bleiben. Höhö.
In Niedersachsen ab Morgen auch 2g Plus:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...a9346.html

Erlaubt sind nur zertifizierte Schnelltests, wie sie zum Beispiel in Apotheken oder Testzentren durchgeführt werden. Selbsttests etwa am Arbeitsplatz oder im Verein sind unter Aufsicht durchzuführen und müssen durch die kontrollierende Person bestätigt werden
Coronavirus-Liveticker
+++ 13:51 Länderchefs fordern: Kontaktbeschränkungen, Clubs dicht, Großveranstaltungen begrenzen +++

2. Clubs und Diskotheken werden geschlossen, da es sich um Bereiche handelt, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen verbunden sind.

Laut ntv.de könnte es so kommen
Ich habe hier Kommentare entfernt:Links auf Nachrichten, kein Kommentare.... !
Die Hessische Landesregierung hat heute die aktuelle Corona-Schutzverordnung erneut verschärft und weitere Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Diese neuen Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten ab Sonntag, dem 5. Dezember 2021:
  • Die 2G+-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern beispielsweise der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Schnelltest einlassen.
  • Neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte:
- Ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 250 Personen: Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.

Außerdem hängt als Damoklesschwert über den Clubs:

Nach einem Beschluss des Hessischen Landtags nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz hätte die Landesregierung die Möglichkeit, weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung von COVID-19 in Hessen besteht. Zu prüfen wären dann insbesondere:

die vollständige Untersagung von Volksfesten, Umzügen, Weihnachtsmärkten oder Sport(groß-)veranstaltungen für Zuschauer oder die Schließung von Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise Zoos und Tiergärten, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Spaßbäder, Saunen, Thermen, Clubs, Diskotheken, und Prostitutionsstätten oder Kultureinrichtungen wie Museen, Theater oder Kinos.

Welche der Maßnahmen notwendig sind, hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens ab. Die Landesregierung wird die Lage in den Krankenhäusern sehr genau weiter beobachten und gegebenenfalls sehr schnell reagieren.

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Ich schätze mal, diese Woche werden die Clubs in Hessen noch offen bleiben. Für nächste Woche bin ich weniger optimistisch. Frohes Clubben allerseits!
Clubs: Schließungen bei Inzidenzen über 350.

Quelle:
https://www.hna.de/hessen/corona-hessen-...54338.html
(02.12.2021, 17:25)hans69 schrieb: [ -> ]Clubs: Schließungen bei Inzidenzen über 350.

Quelle:
https://www.hna.de/hessen/corona-hessen-...54338.html
Kein Beginn einer hier zu Recht nicht gewünschten Diskussion. Nur eine Ergänzung:

So wie das verstehe, aber nicht starr bei einer gewissen Inzidenz in einem einzelnen Landkreis (wie z.b. in Bayern) . Zitat aus der selben Quelle:

Zitat:Angesprochen auf härtere Maßnahmen für einzelne Kreise, äußerte sich Bouffier nachdenklich. Denn unterschiedliche Regeln von Kreis zu Kreis könnten dafür sorgen, dass ein Kreis mit lockeren Regeln einen starken Besucherandrang erfahre. Dahingehend müsse man vorsichtig sein und sich Möglichkeiten überlegen, wie in Zukunft zu verfahren sei. So könne man sich überlegen, ob man nicht nur von Kreis zu Kreis entscheide, sondern auch noch landesweite Größen mit einfließen lasse.

Davon abgesehen: "Club" ungleich "FKK-Club". Denkt nur an den Juni/Juli zurück, als jeden Abend die Muselmann-Horden zum Saufen im Sharks waren. Eben weil die richtigen "Clubs" (gemäß Gesetz) noch zu hatten.
Ihr müsst euch mal davon distanzieren das mit Clubs unsere Wellnestempel gemeint sind. Wenn die Behörden von Clubs sprechen meine die Musik Clubs. Wenn es um unsere geliebten Clubs geht sprechen die nur von Prostitutionsstätten.
https://www.land.nrw/pressemitteilung/na...ungen-fuer

In NRW werden ab morgen zwar Diskotheken verboten, Bordelle bleiben offen, bzw ich zitiere:

(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von
§ 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen:
[...]
Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbrin-

gung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.


Ihr habt Recht, @mettigel und @nieimleben. Hehe.
Auch in Baden-Württemberg ist Prostitution weiterhin erlaubt:

Letzte Seite

https://www.baden-wuerttemberg.de/filead...ick_DE.pdf
Hallo ,heute zufällig im Internet gesehen 

 Statistik überrascht: Wo ist Frankens Bordell-Hochburg? (infranken.de)


Dort ist auch eine Art Landkarte von Franken mit so einer Art   Porstitutionsgewerbe Radar pro 100.000 Einwohner .
Dies bezieht sich Daten mäßig alles auf das Jahr 2020 .



Winke Winke gruß Chris983