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In NRW hat das OVG das generelle Verbot von sexuellen Dienstleistungen gekippt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespo...a-100.html

Unter welchen Bedingungen es nun losgeht ist noch unklar.
(08.09.2020, 15:28)Jerry schrieb: [ -> ]In NRW hat das OVG das generelle Verbot von sexuellen Dienstleistungen gekippt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespo...a-100.html

Unter welchen Bedingungen es nun losgeht ist noch unklar.

Da das Gericht die Verordnung gekippt hat, also den relevanten Teil, doch eigentlich sofort. Da damit kein
Verbot mehr existiert, oder?
Ich habe hier OT gelöscht. Es geht um Presse zum Thema.
(08.09.2020, 18:58)bahaa schrieb: [ -> ]Da das Gericht die Verordnung gekippt hat, also den relevanten Teil, doch eigentlich sofort. Da damit kein
Verbot mehr existiert, oder?

Ja, es ist kein „eigentlich“-Urteil oder eine Aufforderung an die Landesregierung. Die Verbotsverordnung ist
„...in vollem Umfang vorläufig außer Vollzug“...
 gesetzt, und
„… Der Beschluss ist unanfechtbar.“
(Aktenzeichen: 13 B 902/20.NE)

Bleiben dann ja wohl nur noch RLP, BW und Hessen übrig. Mal schauen wie lange noch ...
Die norddeutschen Länder bereiten eine erneute Teilsperre vor. Die soll ab Mitte September wieder gelten.

"...Weiterhin nicht gestattet sei die Ausübung der Prostitution in jeglicher Art von Fahrzeugen und im Rahmen von Prostitutionsveranstaltungen..."
Quelle:
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/p...es_artikel
Es kommt sogar noch schlimmer! Im Artikel steht, dass vorherige Terminvereinbarungen vorgeschrieben werden. Damit wären Laufhaus und Straßenstrich auch wieder verboten und das Gerichtsurteil ausgehebelt. Wie vor dem Urteil nur noch Wohnungsprostitution möglich. Die Emanzen lassen nicht locker. Da das Totalverbot von den Gerichten gekippt wurde wird nun stufenweise versucht schwedische Verhältnisse auch in Deutschland einzuführen! Wie heftig es dann zugeht konnte an den Kontrollen in Hannover beobachtet werden!
(08.09.2020, 15:28)Jerry schrieb: [ -> ]In NRW hat das OVG das generelle Verbot von sexuellen Dienstleistungen gekippt.

Unter welchen Bedingungen es nun losgeht ist noch unklar.

Stamp sieht Probleme bei Erlaubnis für Sexarbeit

Die NRW-Landesregierung sieht Probleme bei der Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur
Erlaubnisvon Sexdienstleistungen in der Corona-Krise. Man müsse nun sehen, wie der Beschluss umzusetzen sei,
sagte der stellvertretendenordrhein-westfälische Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) am Dienstag in Düsseldorf.
...

https://www.rtl.de/cms/stamp-sieht-probl...10096.html
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Antrag
der Fraktion der CDU und
der Fraktion der FDP

Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells – Betroffenen helfen und nicht in die Illegalität abschieben
...
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do...-10851.pdf
In Hessen ist jeden Tag mit einem Beschluss des VGH Kassel zu rechnen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/hessen...79835.html
So langsam hab ich das Gefühl auf RLP könnte das Sprichwort "die Ersten werden die Letzten sein..." zutreffen. Es gab mal Zeiten, da wollten die sogar als erstes öffnen...
Bremen muss ab sofort öffnen wie das OVG Bremen entschied. Beschluss ist wohl von gestern.

https://bsd-ev.info/bremen-bremerhaven-koennen-oeffnen/
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten...t-100.html
(10.09.2020, 11:07)Powerficker1 schrieb: [ -> ]So langsam hab ich das Gefühl auf RLP könnte das Sprichwort "die Ersten werden die Letzten sein..." zutreffen. Es gab mal Zeiten, da wollten die sogar als erstes öffnen...

Die Letzten werden wir hier in BW sein  Wein
(10.09.2020, 11:07)Powerficker1 schrieb: [ -> ]So langsam hab ich das Gefühl auf RLP könnte das Sprichwort "die Ersten werden die Letzten sein..." zutreffen. Es gab mal Zeiten, da wollten die sogar als erstes öffnen...

Morgen entscheidet die Landesregierung wie es nach dem 15. September weitergeht. Es gibt Lockerungen. Für unseren Bereich ist aber noch nichts verkündet.

https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ti...07554.html

Ansonsten gibt es nur Gerüchte.
Niedersachsen verlängert Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 30. September

Regelungen für das Prostitutionsgewerbe:

Die Straßenprostitution und sogenannte Prostitutionsveranstaltungen sind nach der jetzt beschlossenen Änderung der Corona-Verordnung untersagt. Der Betrieb von Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen (also von Bordellen und sogenannten Lovemobilen) ist nach entsprechenden Entscheidungen des OVG Lüneburg und den Verabredungen der Nordländer unter strengen Auflagen erlaubt.

Zu diesen Auflagen gehören:
-Eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung
-Die Dokumentation der Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden unter Überprüfung amtlicher Ausweisdokumente !!
-Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für die Betreiberin
oder den Betreiber der Prostitutionsstätte oder des Prostitutionsfahrzeugs während des gesamten Aufenthalts !!
...
https://www.ms.niedersachsen.de/startsei...92422.html
(11.09.2020, 11:52)tuebingen2000 schrieb: [ -> ]-Die Dokumentation der Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden unter Überprüfung amtlicher Ausweisdokumente !!

Na, da bin ich ja mal gespannt, wann diese Regelung gekippt wird. Wink

Br Winke nto, holt sich schon mal eine Dose Bier und eine Tüte Chips
Das ist Schikane mit dem Ausweis, in Restaurants und beim Friseur muss man den auch nicht zeigen.

Auf Ladies.de stand, dass das Crazy in Mainz am 16.09. wieder aufmachen würde. Den Laden werde ich zwar nicht besuchen, aber offenbar tut sich in RLP auch was.
(11.09.2020, 16:24)Puff Daddy schrieb: [ -> ]Das ist Schikane mit dem Ausweis, in Restaurants und beim Friseur muss man den auch nicht zeigen.

Auf Ladies.de stand, dass das Crazy in Mainz am 16.09. wieder aufmachen würde. Den Laden werde ich zwar nicht besuchen, aber offenbar tut sich in RLP auch was.

Keine Öffnung. Neue VO gilt bis 31.10.

https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Ge...oBeLVO.pdf

Dafür ist Escort offiziell erlaubt.
(11.09.2020, 16:49)azjkl_55 schrieb: [ -> ]
(11.09.2020, 16:24)Puff Daddy schrieb: [ -> ]Das ist Schikane mit dem Ausweis, in Restaurants und beim Friseur muss man den auch nicht zeigen.

Auf Ladies.de stand, dass das Crazy in Mainz am 16.09. wieder aufmachen würde. Den Laden werde ich zwar nicht besuchen, aber offenbar tut sich in RLP auch was.

Keine Öffnung. Neue VO gilt bis 31.10.

https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Ge...oBeLVO.pdf

Na ja, auch in NRW hat die Politik weiterhin alles verbieten wollen. Ich denke, auch hier werden wieder die Gerichte entscheiden.