04.06.2020, 22:59
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05.06.2020, 01:17
Kurzbericht in der Rheinpfalz Zeitung. Öffnung der Shisha Bars und Bordelle ist ab dem 10.6 in der Pfalz wieder erlaubt
https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ti...72346.html
https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ti...72346.html
05.06.2020, 01:18
Unglaublich!
Neue Lockerungen: Rheinland-Pfalz erlaubt wieder Shisha-Bars und Bordelle
https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ti...72346.html
Neue Lockerungen: Rheinland-Pfalz erlaubt wieder Shisha-Bars und Bordelle
https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ti...72346.html
05.06.2020, 01:19
(05.06.2020, 01:17)sarut schrieb: [ -> ]https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ti...72346.html
Zwei Blöde ein Zeitpunkt ein Gedanke - es kann alles kein Zufall sein...
05.06.2020, 04:56
abwarten, unter welchen Bedingungen...
05.06.2020, 07:50
(05.06.2020, 04:56)pfl. schrieb: [ -> ]abwarten, unter welchen Bedingungen...
Zitat:§ 6
Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe
(1) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der notwendigen
Schutzmaßnahmen befugt, ihre Tätigkeit auszuüben. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2
ist einzuhalten, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt.
(2) Kann das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 zwischen Personen im Einzelfall wegen der Art
der Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3, sofern
die Art der Dienstleistung dies zulässt. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege,
beispielsweise in Friseursalons, Fußpflegeeinrichtungen, Nagelstudios, Kosmetiksalons,
Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen, dürfen nur
nach vorheriger Terminvergabe erbracht werden; es gilt zusätzlich die Pflicht zur
Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Für Dienstleistungen in Prostitutionsstätten,
Bordellen und ähnlichen Einrichtungen gelten Absatz 1 und die Sätze 1 und 2 entsprechend.
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/...oBeLVO.pdf
Benis
05.06.2020, 08:13
(05.06.2020, 04:56)pfl. schrieb: [ -> ]abwarten, unter welchen Bedingungen...
Man hat das Hygienekonzept des UEGD übernommen:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/...rdelle.pdf
D.h. Kontaktdaten abgeben und Lüften.
05.06.2020, 08:38
Geil dann zu Lauras Girls in Speyer oder nach Worms ins Feigenblatt perfekt zum Bumsen endlich wider . Und muss nur 20 Minuten Autofahren spart man sich den weg in die Schweiz oder nach Österreich :o)
05.06.2020, 09:22
Finca Erotica, Dierdorf: HP nennt nach wie vor den 26.6. als Wiedereröffnungstermin
FKK Feigenblatt, Worms: HP enthält (noch) keine neuen Infos
FKK Tantra, Kaiserslautern: s. zuvor
Marc1969
FKK Feigenblatt, Worms: HP enthält (noch) keine neuen Infos
FKK Tantra, Kaiserslautern: s. zuvor
Marc1969
05.06.2020, 09:25
(05.06.2020, 08:13)Benis schrieb: [ -> ]Man hat das Hygienekonzept des UEGD übernommen:Zitat:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/...rdelle.pdf
D.h. Kontaktdaten abgeben und Lüften.
"Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonen-nachverfolgung zu dokumentieren und durch den Betreiber für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. "
Wenn das wirklich strikt durchgezogen und kontrolliert wird, dürfte es die Nachfrage ziemlich stark reduzieren.
05.06.2020, 09:40
(05.06.2020, 09:25)Homer J schrieb: [ -> ]Zitat:
"Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonen-nachverfolgung zu dokumentieren und durch den Betreiber für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. "
Wenn das wirklich strikt durchgezogen und kontrolliert wird, dürfte es die Nachfrage ziemlich stark reduzieren.
Glaube ich nicht wirklich. Was soll mit den Kontaktdaten denn schon passieren? Im schlimmsten Fall würde man bei einem Corona-Verdacht von den Behörden kontaktiert. Das ist natürlich für Freier, die in einer Beziehung oder gar verheiratet sind, sehr unangenehm. Den Singles sollte es aber eher egal sein, oder?
Aber die Club-Betreiber selbst werden die Daten doch garantiert nicht missbrauchen. Wieso auch?
Marc1969
05.06.2020, 09:44
(05.06.2020, 09:40)Marc1969 schrieb: [ -> ]Aber die Club-Betreiber selbst werden die Daten doch garantiert nicht missbrauchen. Wieso auch?
So ein Verzeichnis der persönlichen Daten womöglich noch „vervollständigt“ mit Bild oder Videomaterial aus den bordelleigenen Kameras ist doch ganz schick für die Betreiber. Kann man immer mal nutzen .....Also ich möchte da nicht gespeichert sein, auch nicht als Single, der vermeintlich nix zu verbergen hat....
05.06.2020, 09:47
(05.06.2020, 09:44)Bronto8 schrieb: [ -> ](05.06.2020, 09:40)Marc1969 schrieb: [ -> ]Aber die Club-Betreiber selbst werden die Daten doch garantiert nicht missbrauchen. Wieso auch?
So ein Verzeichnis der persönlichen Daten womöglich noch „vervollständigt“ mit Bild oder Videomaterial aus den bordelleigenen Kameras ist doch ganz schick für die Betreiber. Kann man immer mal nutzen
Aber wozu? Um einen zu erpressen? Halte ich für absurd.
05.06.2020, 09:56
(05.06.2020, 09:47)Marc1969 schrieb: [ -> ]Aber wozu? Um einen zu erpressen? Halte ich für absurd.
Wer garantiert dir denn, dass nur der Clubbetreiber, der möglicherweise lieber seinen Laden am Laufen hält, als Gäste zu erpressen, Zugang zu den Daten hat oder bekommt. Alle möglichen Mitarbeiter, die dort schaffenden Nutten und darüber deren „Manager“, oder Konkurrenten, die den bestimmt super gesicherten PC ausspionieren....
Mir läuft es eiskalt den Rücken runter.....
05.06.2020, 10:02
Zitat:Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Ladenbesitzers aus dem Bahnhofsviertel gegen die Schließung seiner Videokabinen abgelehnt. Prostituierte hatten darin Kunden bedient.
https://m.faz.net/aktuell/rhein-main/fra...9.amp.html
Früher oder später musste ja so etwas folgen, so offensichtlich wie einige da wie Hühner auf der Stange sitzen...
05.06.2020, 10:03
Was will er den Erpressen ? Bin 38 und single Meine Eltern über 70zig :o) will er mich bei denen verpetzen :o)
05.06.2020, 10:06
(05.06.2020, 09:40)Marc1969 schrieb: [ -> ]Glaube ich nicht wirklich. Was soll mit den Kontaktdaten denn schon passieren? Im schlimmsten Fall würde man bei einem Corona-Verdacht von den Behörden kontaktiert. Das ist natürlich für Freier, die in einer Beziehung oder gar verheiratet sind, sehr unangenehm. Den Singles sollte es aber eher egal sein, oder?
Aber die Club-Betreiber selbst werden die Daten doch garantiert nicht missbrauchen. Wieso auch?
Marc1969
Dass das Gesundheitsamt sich bei mir melden könnte, damit hätte ich in der Tat kein Problem. Im Gegenteil, bevor ich andere anstecken würde, wüsste ich lieber Bescheid, dass ich infiziert sein könnte.
Aber wir sollten nicht vergessen, dass durchaus kriminelle Strukturen hinter einem Puff stehen könnten. Erpressung oder auch bei Meinungsverschiedenheiten der dezente Hinweis, dass mal jemand vor meiner Tür stehen könnte, würde ich da nicht ausschließen wollen. Daneben wäre es auch denkbar, dass eine durchgedrehte SDL wegen Geldnot oder so plötzlich vor der Tür stehen und ein Drama veranstalten würde.
Meinen Vornamen und eine Handynummer könnten sie haben. Bei weiteren Daten würde ich mir sehr genau überlegen, wohin ich ginge.
05.06.2020, 10:14
[quote pid='1034518' dateline='1591347986']
Meinen Vornamen und eine Handynummer könnten sie haben. Bei weiteren Daten würde ich mir sehr genau überlegen, wohin ich ginge.
[/quote]
Wie unser früherer Bundesfinanzminister mal so treffend sagte: "You don`t eat as hot as it`s cooked."
Wahrscheinlich werden Name und Telefonnummer letztlich auch ausreichen
Meinen Vornamen und eine Handynummer könnten sie haben. Bei weiteren Daten würde ich mir sehr genau überlegen, wohin ich ginge.
[/quote]
Wie unser früherer Bundesfinanzminister mal so treffend sagte: "You don`t eat as hot as it`s cooked."
Wahrscheinlich werden Name und Telefonnummer letztlich auch ausreichen
05.06.2020, 10:19
(05.06.2020, 10:06)Homer J schrieb: [ -> ](05.06.2020, 09:40)Marc1969 schrieb: [ -> ]Glaube ich nicht wirklich. Was soll mit den Kontaktdaten denn schon passieren? Im schlimmsten Fall würde man bei einem Corona-Verdacht von den Behörden kontaktiert. Das ist natürlich für Freier, die in einer Beziehung oder gar verheiratet sind, sehr unangenehm. Den Singles sollte es aber eher egal sein, oder?
Aber die Club-Betreiber selbst werden die Daten doch garantiert nicht missbrauchen. Wieso auch?
Marc1969
Dass das Gesundheitsamt sich bei mir melden könnte, damit hätte ich in der Tat kein Problem. Im Gegenteil, bevor ich andere anstecken würde, wüsste ich lieber Bescheid, dass ich infiziert sein könnte.
Aber wir sollten nicht vergessen, dass durchaus kriminelle Strukturen hinter einem Puff stehen könnten. Erpressung oder auch bei Meinungsverschiedenheiten der dezente Hinweis, dass mal jemand vor meiner Tür stehen könnte, würde ich da nicht ausschließen wollen. Daneben wäre es auch denkbar, dass eine durchgedrehte SDL wegen Geldnot oder so plötzlich vor der Tür stehen und ein Drama veranstalten würde.
Meinen Vornamen und eine Handynummer könnten sie haben. Bei weiteren Daten würde ich mir sehr genau überlegen, wohin ich ginge.
Du musst Dir aber im klaren sein, dass für den Fall das es einen Coronafall im Bordell gibt und Du im fraglichen Zeitraum dort warst (falls es eine durchgehend anwesende CDL betrifft könnte der Zeitraum grosszügig bemessen sein), dass das Gesundheitsamt (zumindest) auch Deinen Haushalt mit Frau und Kindern auf Corona testen wird. Hast Du im Büro einen direkten Sitznachbarn mag der auch fällig sein. So zumindest mein Verständnis von der Nachverfolging eines Corona Falls. Da ergeben sich meines Wissens eben auch mal größere Infektionsketten die komplett nachgeprüft werden.
05.06.2020, 10:27
was aber so richtig schick an der Regelung in RLP ist,
dass sowohl das Abstandsgebot als.auch die Maskenpflicht nur gilt, wenn es die Dienstleistung erlaubt.
Nach meinem Verständnis sollte OV also zulässig sein
dass sowohl das Abstandsgebot als.auch die Maskenpflicht nur gilt, wenn es die Dienstleistung erlaubt.
Nach meinem Verständnis sollte OV also zulässig sein
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